Das Objekt
Ladenlokal zur Miete in Düren – Erstbezug nach Sanierung.
Wir freuen uns, Ihnen dieses attraktive Ladenlokal im Erdgeschoss zur Miete anzubieten. Das Objekt befindet sich in einer hervorragenden Lage mit hoher Passantenfrequenz und bietet Ihnen die ideale Möglichkeit, Ihr Geschäft erfolgreich zu etablieren.
Highlights des Objekts:
- Erstbezug nach Sanierung: Das Ladenlokal wurde umfassend saniert und präsentiert sich in einem modernen Zuschnitt
- Große Ladenfront: Die großzügige Fensterfront sorgt für eine hervorragende Sichtbarkeit und viel Tageslicht. Eine neue Schaufensteranlage wird vom Vermieter eingebracht, um Ihre Produkte optimal zur Geltung zu bringen.
- Langjährig etablierter Lebensmittelmarkt "Netto-Markendiscount" befindet sich in direkter Nachbarschaft und sorgt für konstant hohe Passantenfrequenzen.
- Attraktives Nutzerumfeld mit alteingesessener Gastronomie in der Nachbarschaft "Alt-Düren"
- Außengastronomie für dieses Ladenlokal möglich nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden
- Barrierefrei: Das Objekt ist barrierefrei zugänglich und eignet sich somit für eine breite Zielgruppe
Nutzen Sie die Chance, in einer stark frequentierten Lage in Düren Ihr Geschäft zu eröffnen. Bei Interesse oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Objektdaten
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Objektnummer
E1-EZH-001
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Objektart
Ladenlokal
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Ort
Düren
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Baujahr
2025
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Verfügbar ab
01.08.2025
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Distanz zur Autobahn
5 km
Flächen
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Verkausfläche
ca. 136 m²
Preise
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Kaltmiete
2.500 €
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Nebenkosten
400 €
Energieausweis
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Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Ausstattung
- Übergabe im IST-Zustand: Veredelter Rohbau.
- Mietersonderwünsche möglich: Der Vermieter ist offen für individuelle Anpassungen, sodass Sie das Ladenlokal nach Ihren Vorstellungen gestalten können.
Sonstige Informationen
Alle Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Vermieter; wir übernehmen daher keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Informationen des Maklers definieren nicht den Miet-/Kaufgegenstand.
Gemäß §§16, 16a EnEV (Energieeinsparverordnung), gültig seit 01. Mai 2014, muss der Eigentümer bei Vermarktung der Immobilie einen Energieausweis vorlegen und entsprechende Kennwerte in Inseraten und Exposés angeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Exposés lag der Energieausweis noch nicht vor, wurde aber bereits beauftragt und steht spätestens bei der Besichtigung zur Verfügung.


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