AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maklerleistungen
Stand: 01/2025
§ 1 Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 2 Vertraulichkeit / Weitergabe von Informationen
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde gleichwohl unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Leistung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision, die entstanden wäre, wenn der Kunde auf Grundlage dieser Bedingungen den Hauptvertrag abgeschlossen hätte. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten. Die Lokalwert GmbH & Co. KG behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs wegen unbefugter Weitergabe von Informationen vor.
§ 3 Maklervertrag / Provisionsanspruch / Provisionsfälligkeit
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Zustandekommen
Ein Maklervertrag kommt zustande mit-
der Übersendung oder Übergabe eines Exposés,
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der Durchführung einer Objektbesichtigung oder
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der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Kunden als Verkäufer/Käufer bzw. Vermieter/Mieter.
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Entstehung des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande kommt. Entscheidend ist die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. -
Erweiterter Anwendungsbereich
Der Anspruch bleibt bestehen,-
wenn der Hauptvertrag zu abgewandelten Bedingungen oder für ein anderes, wirtschaftlich gleichwertiges Objekt zustande kommt,
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bei Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung,
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nach Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden Gründen,
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sowie bei nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrags aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Maklers.
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§ 4 Provision
Die folgenden Provisionssätze (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) gelten als vereinbart und sind mit Entstehen des Provisionsanspruchs (§ 3) fällig.
a) Kaufverträge oder wirtschaftlich ähnliche Geschäfte
Berechnung auf Basis des Gesamtkaufpreises (inkl. aller Nebenleistungen):
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4,0 % bis einschließlich 10 Mio. €
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3,0 % für 10 Mio. € bis unter 20 Mio. €
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2,0 % ab 20 Mio. €
b) Miet- und Pachtverträge (gewerbliche Flächen)
Berechnung auf Basis der Nettokaltmiete und aller Nebenleistungen:
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2,0 Monatsmieten bei Festlaufzeit < 5 Jahren
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3,0 Monatsmieten bei Festlaufzeit ≥ 5 und < 10 Jahren
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4,0 Monatsmieten bei Festlaufzeit ≥ 10 Jahren
Zusatzvereinbarungen
Vormietrecht und/oder Verlängerungsoption: jeweils + 1,0 Nettomonatsmiete
Abstandssumme oder sonstige geldwerte Leistungen: + 4,0 % der vereinbarten Summe
Staffelmiete: Basis ist die durchschnittliche Monatsmiete über die Gesamtfestlaufzeit; mietfreie Zeiten bleiben unberücksichtigt.
c) Erbbauverträge
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4,5 % des Zehnjahreserbbauzinses
d) Bestellung von Vorkaufsrechten
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1,0 % des ermittelten Wertes
§ 5 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Ursprungsvertrag in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang abgeschlossen werden.
§ 6 Doppeltätigkeit / Tätigkeit für Dritte
Die Lokalwert GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
§ 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich jederzeit widerruflich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Lokalwert GmbH & Co. KG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen personenbezogene Daten nach gesetzlicher Regelung verarbeitet. Details zu Zwecken, Betroffenenrechten und Ansprechpartnern sind unserem Datenschutzhinweis zu entnehmen.
§ 8 Kundenidentifikation
Der Kunde ist darüber informiert, dass wir gemäß Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation verpflichtet sind. Er hat uns die dafür notwendigen Unterlagen bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein Provisionsanspruch bleibt unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
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Objektangaben
Die übermittelten Objektinformationen stammen in der Regel vom Veräußerer/Vermieter oder einem berechtigten Dritten. Eine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Der Kunde hat eigene Prüfpflicht. -
Allgemeine Haftung
Wir haften nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) und beim Fehlen garantierter Eigenschaften. Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit bleiben unberührt. -
Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung. -
Cyber-Risiken
Keine Haftung für Schäden durch Cyber-Attacken, sofern zum Ereigniszeitpunkt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen bestanden. -
Entgangener Gewinn
Haftung ist ausgeschlossen.
§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düren.